Allgemeine Verkaufs- Einkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte gelten nachstehende Verkaufs- Einkaufs- und Lieferbedingungen. Früher getroffene Vereinbarungen werden durch diese Verkaufs- und Lieferbedingungen aufgehoben. Davon abweichende Bedingungen des Käufers/Bestellers, denen Sobotta Objekteinrichtung Leipzig GmbH nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, sind unwirksam. Auch dann, wenn Sobotta Objekteinrichtung Leipzig GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Änderungen und Irrtümer bei Ausstattung und Preis aller angebotenen Artikel bleiben Sobotta Objekteinrichtung Leipzig GmbH vorbehalten. Eine Verpflichtung für Nachlieferungen zu alten Bedingungen besteht nicht. An Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie sind auf Verlangen umgehend zurückzugeben.
3. Auftragserteilung
Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung oder erfolgter Lieferung als angenommen. Die widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung oder Lieferung wird als ausdrückliches Einverständnis mit unseren Bedingungen angesehen. Bei Annahme des Kaufvertrages wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Falls eine später eingehende Auskunft uns nicht befriedigt, können wir vom Liefervertrag ohne weiteres zurücktreten.
4. Auftragsänderungen
Änderungswünsche hinsichtlich bereits bestätigter Aufträge können nur berücksichtigt werden, wenn dies fertigungstechnisch und logistisch noch möglich ist.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab 50 € netto frei Haus. Bei Aufträgen unter 50 € netto berechnen wir Versandspesen von 4,50 € zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. Davon abweichende Lieferbedingungen werden in der Auftragsbestätigung separat ausgewiesen. Angegebene Liefertermine gelten annähernd und unverbindlich. Versandweg, -art und -mittel sind der Wahl von Sobotta Objekteinrichtung Leipzig GmbH überlassen. Die Ware reist auf Gefahr des Käufers/Bestellers. Wir haben unsere Lieferungen gegen Transportschäden versichert. Die Regulierung durch Sobotta Objekteinrichtung Leipzig GmbH ist jedoch nur unter strikter Beachtung der unter Pkt. 7 „Mängelrüge“ stehenden Bedingungen möglich. Schadenersatzansprüche wegen Verzug der Lieferung sind ausgeschlossen. Sobotta Objekteinrichtung Leipzig GmbH behält sich vor Aufträge in Teilleistung oder Teillieferung auszuführen. Rückstände werden nach Verfügbarkeit versandkostenfrei nachgeliefert.
6. Montage, Installation
Unmontierte und uninstallierte Waren werden, wenn nicht anders vereinbart, zur Selbstmontage durch den Käufer/Besteller ausgeliefert. Montagen und Installation werden nur nach schriftlicher Vereinbarung durch Sobotta Objekteinrichtung Leipzig GmbH ausgeführt.
7. Mängelrüge
Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Bei Beschädigung oder Verlust einer gelieferten Ware muss der Empfänger dies vom anliefernden Fahrer schriftlich bestätigen lassen und unverzüglich Sobotta Objekteinrichtung Leipzig GmbH. Verdeckte, bei Anlieferung nicht sichtbare Schäden müssen innerhalb von 5 Tagen Sobotta Objekteinrichtung Leipzig GmbH gemeldet werden. Bei berechtigten Beanstandungen steht uns das Recht zu, nach eigener Wahl entweder eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Irgendwelche Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, Rückgängigmachung des Kaufes, Herabsetzung des Kaufpreises werden ausdrücklich abgelehnt. Rücksendungen oder Abzüge sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Sobotta Objekteinrichtung Leipzig GmbH gestattet. Waren, die wegen Fehlbestellung des Käufers/Bestellers zurückgegeben werden, können nur unbenutzt, unverändert und in Originalverpackung angenommen werden. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift zu 85% des z. Zt. des Kaufes gültigen netto Warenwertes. Versandspesen für derartige Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers/Bestellers. Beschaffungsartikel und Ware aus Sonderanfertigungen sind von Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen. Beanstandungen berechtigen keineswegs zur Zurückhaltung der Zahlung.
8. Zahlungsbedingungen
Bei Warenlieferungen können, wenn nicht anders vereinbart, die Zahlungen innerhalb7 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug erfolgen. Bei Serviceleistungen haben die Zahlungen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, bankübliche Zinsen und Kosten zu berechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Einlösung der in Zahlung gegebenen Schecks bzw. Wechsel und bis zur völligen Abgeltung unserer Forderungen bleibt die Ware unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Übereignung unserer Ware vor deren restlosen Bezahlung wird strafrechtlich verfolgt.
10. Einkaufsbedingungen
Rechnungen sind uns mit separater Post einzureichen; sie müssen unsere Bestellnummer angeben. Ihr Anspruch auf das Entgelt wird 90 Tage nach Wareneingang und Erhalt Ihrer Rechnung zur Zahlung fällig oder nach unserer Wahl nach 30 Tagen mit 3% Skonto. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt derjenige Tag, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag erhalten hat.
11. Datenschutz
Der Käufer/Besteller ist hiermit darüber informiert, dass Sobotta Objekteinrichtung Leipzig GmbH die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet, (d. h. speichern, übermitteln, verändern und löschen) und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen weitergibt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Teile bezüglich Lieferung und Zahlung für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich Wechselklagen gilt Leipzig in jedem Fall als vereinbart.